Heftstruktur
Es bewährt sich, ein vielleicht vorgesehenes Inhaltsverzeichnis, das Editorial und durchaus das Impressum auf die zweite Seite (Umschlaginnenseite = U2) zu platzieren, die Namen der Mitarbeitenden in Gemeinde und Einrichtungen mit den Kontaktdaten auf der hinteren Umschlaginnenseite (U3) oder auf der Rückseite (U4). Vieles spricht allerdings dafür, die kommunikationsstarke Rückseite (U4) auch für den ganzseitigen Abdruck eines Fotos (eventuell zusammen mit einem meditativen Text oder einem Gedicht) zu verwenden, insbesondere dann, wenn nur der Umschlag vierfarbig gedruckt wird.
Die Seite 3 ist jene Seite, mit der die/der LeserIn nach dem Aufschlagen des Heftes gewonnen ist oder verloren geht. Daher ist diese Seite gestalterisch und inhaltlich mit großer Sorgfalt im Hinblick auf die weite Zielgruppe zu erstellen. Steht dort das geistliche Wort eines Seelsorgers, hat die Redaktion darauf zu achten, dass kirchliche Binnensprache und Predigtstil vermieden werden. Ebenso bietet sich diese Seite für den Einstieg in das Schwerpunktthema des Heftes an. In beiden Fällen sollte ein aussagekräftiges Foto zum Weiterlesen animieren.
Auch das Schwerpunktthema selbst braucht eine gewisse Dramaturgie in der Abfolge seiner Beiträge und Bildelemente. Im Idealfall wechseln sich kürzere und längere Beiträge unterschiedlicher journalistischer Gattungen ab.
Im Informationsteil sind die Gottesdienstzeiten, der Veranstaltungskalender und die Kontaktdaten der Pfarrgemeinde am wichtigsten. Im Kalender werden nach Datum sortiert alle Veranstaltungen aufgelistet, die allen offen stehen. Ebenfalls in den Informationsteil gehören wenige, lebendige Berichte über außergewöhnliche Gemeindeereignisse sowie kurze Nachrichten und Fakten über das „normale“ Gemeindeleben.
Vielerorts ist es Brauch, die Namen der Getauften, ErstkommunikantInnen, Firmlinge, Frischvermählten und zuletzt Verstorbenen aus der Gemeinde zu nennen; manche nennen diesen Teil recht sinnig „Buch des Lebens“. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Nennung von Namen und anderen persönlichen Angaben nicht ohne weiteres möglich. Sehr u nterschiedlich gehandhabt wird in den Pfarrblättern der österreichischen Diözesen die Veröffentlichung von runden und hohen Geburtstagen. Für manche Pfarrmedien unverzichtbar, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des Datenschutzes die Nennung von Namen und anderen persönlichen Angaben nicht ohne weiteres möglich ist. Lesen Sie dazu auch www.medien.katholisch.at/rechtliches
Impressum (gemäß § 24 Mediengesetz):
Notwendige Angaben auf jedem Medienwerk (Kirchenführer; Pfarrblätter, die weniger als vier Mal im Kalenderjahr erscheinen):
• Name des Medieninhabers (Verlegers)
• Es kann nur eine physische oder juristische Person angegeben werden (z.B. Pfarre Hall St. Nikolaus). Diese Verantwortung kann an den Pfarrgemeinderat bzw. Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit delegiert werden. Die Bezeichnung lautet dann: Pfarrgemeinderat der Pfarre Hall St. Nikolaus für die Pfarre Hall St. Nikolaus.
• Name (Firma) des Herstellers
• Verlagsort
• Herstellungsort
Zusätzlich bei periodischen Medienwerken (= wenigstens vier Mal im Kalenderjahr erscheinendes Medium):
• Anschrift der Redaktion
• Name und Anschrift des Herausgebers
Enthält ein periodisches Medienwerk ein vollständiges Inhaltsverzeichnis, so muss auch angegeben sein, auf welcher Seite sich das Impressum befindet.
Bei jedem Medienwerk trifft die Pflicht zur Veröffentlichung des Impressums den Medieninhaber.
BEISPIEL: Medieninhaber: Pfarre Hall St. Nikolaus, Herausgeber und Redaktion: Pfarre Hall St. Nikolaus, Bachlechnerstraße 3, 6060 Hall in Tirol. Hersteller: Druckerei Printi. Verlags- und Herstellungsort: Hall in Tirol.
Offenlegungspflicht (gemäß § 25 Mediengesetz):
Für ein periodisches Medienwerk sind in jeder Ausgabe im Anschluss an das Impressum vom Medieninhaber (Verleger) die Besitzverhältnisse an diesem
Medium zu deklarieren. Bei periodischen Medien aus dem kirchlichen Raum reicht der Hinweis „Alleininhaber“. Im Abschluss ist zudem eine Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums zu veröffentlichen.
BEISPIEL: Inhaber: Pfarre Hall St. Nikolaus (Alleininhaber), Kommunikationsorgan der Pfarre Hall St. St. Nikolaus.